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Satzung

Satzung "Obdachlosenhilfe Streetwork e.V."


§1

  1. Der Verein führt den Namen "Obdachlosenhilfe Streetwork Trier e.V."
    Sitz des Vereins ist Trier (Rheinland-Pfalz). Die Vereinsanschrift ergibt sich aus der Wohn,- bzw. Geschäftsanschrift der oder des jeweiligen Vorstandsvorsitzenden.
    Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke " der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung und Durchführung gezielter sozialer Projekte, um so obdachlosen Menschen den Wiedereinstieg in die Gesellschaft zu ermöglichen.
  3. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Projekte verwirklicht:
    - Förderung von Selbstinitiativen der Betroffenen
    - Soforthilfe für obdachlose Personen
    - Aktion "Streetwork"
    - Beratung und Betreuung
    - Öffentlichkeitsarbeit.
  4. Der Verein ist bestrebt, durch persönliche Mitarbeit der Mitglieder die Lebenssituation obdachloser Menschen zu verbessern und durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit interessierten Bürgern aktuelle diesbezügliche Informationen zu vermitteln. Der Verein kann zur besseren Erfüllung des Satzungszwecks auch einen Streetworker einstellen, der aus Spenden und sonstigen Zuwendungen entlohnt wird".


§2

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele.


§3

  1. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keinerlei Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Mitglieder des Vereins können alle natürlichen Personen sowie Vereine und Körperschaften werden.
  2. Aufnahmeanträge sind schriftlich an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet
  3. Die Mitgliedschaft endet:
    a)  durch Ausscheiden infolge Todes bzw. Auflösung
    b) durch Austritt, der dem Vorstand oder der Mitgliederversammlung gegenüber vorher erklärt werden muss
    c)  durch Ausschluss, der durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit erfolgt.
  4. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 20,- DM (ab 01.01.2002: 10,- EURO) und wird erstmals am 01.01.2000 erhoben.

     

§4

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§5

  1. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
    Die Auflösung des Vereins kann mit der Mehrheit von dreiviertel der anwesenden Mitglieder erfolgen.
  2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins der Obdachlosenhilfe "Platte e.V."  in Bingen zu, die es satzungsgemäß zu verwenden hat.


§6

Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Darüber hinaus wird sie einberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert. Die Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn 10 % der Mitglieder es verlangen.


§7

Zur Mitgliederversammlung wird vom amtierenden Schriftführer unter Angabe der Tagesordnung eingeladen. Die Einladung erfolgt über die Tagespresse. Die Tagesordnung wird vorher vom Vorstand festgelegt.


§8

Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit. Satzungsändernde Beschlüsse bedürfen der Mehrheit von dreiviertel der anwesenden Mitglieder.

§9

Für die Protokollführung der Mitgliederversammlung ist der Schriftführer verantwortlich.

§10

  1. Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer und der Kassenwartin bzw. dem Kassenwart. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand wird für die Zeit von 3 Jahren gewählt. Die Kassenführung wird einmal jährlich von einem Kassenprüfer, der nicht Mitglied des Vereins sein muss, geprüft.
  2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von der/dem Vorsitzenden und der/dem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertreten
  3. Die Wahl des Vorstandes erfolgt in einer außerordentlichen Mitglieder-versammlung, die mindestens einen Monat im Voraus einzuberufen ist.


Unser Spendenkonto: "Streetwork" Trier e.V. · Sparkasse Trier · BLZ 585 501 30 · Kontonummer: 23 26 700